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Haftstrafe für Betreiber von: "Kino.to"

in Verbrechen wider die Menschlichkeit! 15.06.2012 11:27
von G.H.S. • Ausbilder | 2.424 Beiträge | 3648 Punkte

Mit diesem Urteil war zu rechnen, weshalb es wohl die Wenigsten übberaschen dürfte.

"Kino.to" war eine ansprechende Möglichkeit für Film-Freunde sich die neuesten Movies kostenlos anzusehen.
Über das Portal "Kino.to" war es möglich kostenlos Filme und TV-Serien kostenlos zum Ansehen an.

Nachdem das Portal "Kino.to" gesperrt wurde, ist dessen Gründer & Betreiber (der ein Vermögen an Werbeeinnahmen mit seinem illegalen Film-Portal machte) der Prozess gemacht worden.
Der 39jährige wurde am Donnerstag vom Landgericht Leipzig der massenhaften Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen.
Mehr als 4 Jahre Haft für den Gründer von "Kino.to"!!

Daten zu diesem Fall:

1.
Als "Kino.to" im Jahr 2011 von der Staatsanwaltschaft stillgelegt wurde, waren 135.000 Raubkopien (Filme, Serien & Dokumentationen) im Internet erreich- und abrufbar.

'Karsten Nickel' (vorsitzender Richter):
"Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekanntgewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war."

2.
Der "Kino.to"-Chef wurde dazu verurteilt sein beträchtliches Vermögen abzugeben.
Mit Hilfe von "Kino.to" machte der Angeklägte ein beträchtliches Vermögen mit Werbung.

3.
Fünf weitere 'Macher' von "Kino.to" wurden bislang verurteilt. Von allen 'Machern' hatte der Gründer am Meisten verdient.

Wie Chef-Ankläger 'Dietmar Bluhm' beontoe, ging es den Angeklagten nicht um die Freiheit des Internets, sondern um den eigenen Profit.

Durch Mithilfe bei den Ermittlungen und preisgabe von Insider-Wissen möchte der Gründer von "Kino.to" nun einen Schlußstrich unter sein bisheriges Leben setzen.


Quelle: Welt.de (mehr als 4 Jahre Haft für Betreiber von Kino.to)


'Stille ist woanders'

Ganz der Eurige
G.H.S.

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